Ük Zentrum
Neben der betrieblichen Ausbildung und der Berufsfachschule sind die obligatorischen überbetrieblichen Kurse (ÜK) der dritte Lernort in einer Berufslehre.
Im Auftrag des Kantons Zürich stellen wir die Durchführung der ÜKs für die ICT Berufe Informatik, ICT Fachleute und Mediamatik sicher. Wir haben vom MBA den Leistungsauftrag die ÜKs der ICT Berufe durchzuführen.
Alle ICT Berufe haben in der Bildungsverordnung (BiVo) und dem Bildungsplan (BiPla) definierte ÜK Inhalte. Alle Lernenden mit gültigem Lehrvertrag sind verpflichtet diese zu absolvieren.
Kurzinfo zur Administration
KUNDEN
Lehrbetriebe und deren Lernende in den ICT Berufen.
KURSPLANUNG
Die Kurseinteilung erfolgt jährlich aufgrund der Liste des Kantons Zürich und den Meldungen der Berufsfachschulen, welcher Lernende an welchen Wochentagen Unterricht hat. Die ÜK Module finden während der Arbeitszeit statt.
Pro Berufsbild ist die Anzahl von ÜKs in der Lehrzeit unterschiedlich.
- Entwickler/-in digitales Business: 7 ÜKs à 5 Tage
- Informatiker/-in EFZ alle Fachrichtung: 7 ÜKs à 5 Tage
- ICT Fachfrau/ICT Fachmann EFZ: 4 ÜKs à 6 Tage
- Mediamatiker/-in EFZ: 5 ÜKs à 5 Tage
KURSAUFGEBOT
Die Einladung für einen Kurs erfolgt in der Regel sechs Wochen vor Kursbeginn. Die Lernenden erhalten das Aufgebot zum Kurs per E-Mail und die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner eine Kopie davon. Nach jedem Kurs wird der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner eine Rückmeldung über die Erlangung des Kompetenznachweises und den persönlichen Verhalten der Lernenden gegeben.
KURSKOSTEN
Die Kurskosten sind von den Lehrbetrieben im Voraus zu bezahlen. Die Kurspreise unterscheiden sich für Mitglieder und Nichtmitglieder der OdA. Die Rechnungen werden per E-Mail versendet. Wenn eine Rechnung nicht per Mail mit PDF Anhang verschickt werden kann oder eine Firma ein Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen hat, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.
Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage geschlossen.
Regeln
Anwesenheitsregel
Die Teilnehmenden werden nur für den Kompetenznachweis zugelassen, wenn mindestens 80 % des Unterrichts besucht wurde.
Prüfungen
Jeder Kompetenznachweis kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen. Alle Elemente müssen absolviert werden, damit ein Kompetenznachweis erstellt wird.
Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall bei Elementen eines Kompetenznachweises sind innert 24 Stunden mit einem Arztzeugnis unaufgefordert zu belegen. Es empfiehlt sich gleichentags einen Arzt aufzusuchen.
Unentschuldigte Abwesenheit bei Elementen werden mit der Note 1.0 bewertet und ein Nacholen des verpassten Elements ist nicht möglich.
Abwesenheitsregeln
Jede Abwesenheit vom Unterricht ist zeitnah dem ZLI Ausbildungszentrum zu melden.
Abwesenheiten sind bis 08:15 Uhr am Kurstag telefonisch 044 552 8200 oder per E-Mail info(at)zli.ch mitzuteilen.
Abwesenheiten infolge anderer Gründe als Krankheit oder Unfall, beispielsweise Anweisung des Arbeitgebers, sind schriftlich zu begründen.
ÜK-umteilungen
ÜK-Umteilungen von verpassten ÜK-Tagen in einen anderen ÜK zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen nur bei korrekter Abmeldung (siehe Absatz Abwesenheitsregeln) und Vorlage eines Arztzeugnisses (Krankheit oder Unfall) oder bei anderen triftigen Gründen (Ferien ausgenommen) mit einer Bestätigung und Begründung durch den Lehrbetrieb.
Werden die Regeln nicht eingehalten, wird die Teilnahme an einem ÜK-Modul auf Grund der Umteilung vollumfänglich in Rechnung gestellt, auch wenn nur einzelne Kurstage nachzuholen sind.
Kontakt
Login Berufsbildende
Voraussetzung für die Registrierung sind die korrekten Stammdaten in unserem System. Melden Sie Ihre Personalmutationen bitte vorgängig per E-Mail oder per Telefon ans Sekretariat.
Berufsbildende können die Kursplanung ihrer Lernenden einsehen, wenn Sie bei uns als Berufsbildner/-in registriert sind. Um sich zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor:
Geben Sie uns 3 bis 5 Arbeitstage Zeit, um Ihren Account entsprechend einzurichten.